Rufen Sie uns an: 040 / 6 75 00 60

Vorlesen
 
Vorlesen
 

Tarifvertrag und Vergütung

Die Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH ist Mitglied des Arbeitgeberverbands „Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.“ (AVH). Es ist an die Tarifverträge gebunden, die die AVH mit der Gewerkschaft Ver.di abgeschlossen hat. Diese Tarifverträge decken sich in großen Teilen mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) der kommunalen Arbeitgeber. Die Tarifverträge der AVH können auf der AVH-Website eingesehen werden.

Die Vergütungen nach dem Tarifvertrag der AVH (TV-AVH) liegen an der Spitze der Vergütungen, die von Trägern der Eingliederungshilfe in Hamburg gezahlt werden. Hier die aktuelle Vergütungstabelle (Stand 1. April 2022) für die bei der Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH häufigsten Vergütungsgruppen:
 

Vergütungsgruppe Monatliches Tabellenentgelt (Vollzeitbeschäftigte)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
S 17 (Leitungen von Einrichtungen und Diensten mit mindestens 16 Plätzen, Wohnbereichsleitungen) 3.696 € 3.966 € 4.400 € 4.666 € 5.200 € 5.353 €
S 8b (Erzieher/innen, Heilerzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Kranken- und Altenpfleger/innen) 2.995 € 3.211 € 3.463 € 3.831 € 4.179 € 4.446 €
S 3  (Beschäftigte im Betreuungsdienst mit abgeschlossener anderer, mindestens zweieinhalbjähriger Berufsausbildung) 2.572 € 2.756 € 2.928 € 3.086 € 3.158 € 3.244 €

Gehaltsstufen entsprechend der Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer

Die Stufen hängen von Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer ab. Bei Einstellung werden Personen ohne einschlägige Berufserfahrung der Stufe 1 und Personen mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung der Stufe 2 zugeordnet. Bei deutlich umfangreicherer Berufserfahrung ist auch eine Zuordnung zu Stufe 3 möglich. Weitere Stufensteigerungen folgen nach der Einstellung in mehrjährigen Zeitabständen.

Sonderzahlungen und besondere Leistungen

  • Neben dem monatlichen Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte eine Jahressonderzahlung. Beispielhaft in den Gruppen S3 und S8b 84,51% und der Gruppe S17  70,28% des monatlichen Tabellenentgelts.
  • Zusätzlich zum Tabellenentgelt gibt es außerdem die Leistungszulage (§ 18 TV-AVH). 
  • Zudem haben die Beschäftigten Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung durch die VBLU, in die der Arbeitgeber 4,6% der Bezüge und der Arbeitnehmer 2,3% der Bezüge einzahlt.
  • 1.760 € „Inflationsausgleichsgeld“ ab Juli 2023 bis Februar 2024 in monatlich gleichbleibenden Raten von jeweils 220 €. 
  • Die Entgelte werden ab 1. März 2024 um 200 € und anschließend um 5,5% erhöht. Mindestens jedoch 340 €, wobei diese Erhöhung - in den bei uns üblichen Entgeltgruppen - immer überschritten wird.
  • Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro. In den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 sind dies 180,00 Euro. 
  • Zusätzlich zu den Regenerationstagen können Beschäftigte, die eine SuE-Zulage erhalten, einen entsprechenden Anteil der Zulage in Umwandlungstage eintauschen.
  • Alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten zwei Regenerationstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. 
  • Im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten Beschäftigung je nach Tätigkeit weitere Zulagen wie z.B. Wohn- und Wechselschichtzulage.
  • Jobrad und Zuschuss zum Deutschlandticket.