Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg

Telefon 040 / 6 75 00 60
Telefax 040 / 6 77 39 75

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Tarifvertrag und Vergütung

Die Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH ist Mitglied des Arbeitgeberverbands „Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.“ (AVH). Es ist an die Tarifverträge gebunden, die die AVH mit der Gewerkschaft Ver.di abgeschlossen hat. Diese Tarifverträge decken sich in großen Teilen mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) der kommunalen Arbeitgeber. Die Tarifverträge der AVH können auf der AVH-Website eingesehen werden.

Die Vergütungen nach dem Tarifvertrag der AVH (TV-AVH) liegen an der Spitze der Vergütungen, die von Trägern der Eingliederungshilfe in Hamburg gezahlt werden. Hier die aktuelle Vergütungstabelle (Stand 1. April 2022) für die bei der Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH häufigsten Vergütungsgruppen:
 

Vergütungsgruppe Monatliches Tabellenentgelt (Vollzeitbeschäftigte)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
S 17 (Leitungen von Einrichtungen und Diensten mit mindestens 16 Plätzen, Wohnbereichsleitungen) 3.696 € 3.966 € 4.400 € 4.666 € 5.200 € 5.353 €
S 8b (Erzieher/innen, Heilerzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Kranken- und Altenpfleger/innen) 2.995 € 3.211 € 3.463 € 3.831 € 4.179 € 4.446 €
S 3  (Beschäftigte im Betreuungsdienst mit abgeschlossener anderer, mindestens zweieinhalbjähriger Berufsausbildung) 2.572 € 2.756 € 2.928 € 3.086 € 3.158 € 3.244 €

Gehaltsstufen entsprechend der Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer

Die Stufen hängen von Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer ab. Bei Einstellung werden Personen ohne einschlägige Berufserfahrung der Stufe 1 und Personen mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung der Stufe 2 zugeordnet. Bei deutlich umfangreicherer Berufserfahrung ist auch eine Zuordnung zu Stufe 3 möglich. Weitere Stufensteigerungen folgen nach der Einstellung in mehrjährigen Zeitabständen.

Sonderzahlungen und leistungsbezogene Vergütung

Neben dem monatlichen Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte eine Jahressonderzahlung, die in den Gruppen S3 und S8b  79,51% und in Gruppe S17  70,28% des monatlichen Tabellenentgelts entspricht. Zusätzlich zum Tabellenentgelt gibt es außerdem eine Komponente leistungsbezogener Vergütung (§ 18 TV-AVH). Zudem haben die Beschäftigten Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung durch die VBLU, in die der Arbeitgeber 4,6% der Bezüge und der Arbeitnehmer 2,3% der Bezüge einzahlt.