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Liebe Beschäftigte des Hamburger Lebenshilfe-Werkes,
an dieser Stelle informieren wir Sie über das Hinweisgeberschutzsystem in der Hamburger Lebenshilfe-Werk gGmbH.
Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang ist uns wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz.
Ein Hinweisgeber oder eine Hinweisgeberin im Sinne des deutschen Rechts, bzw. ein Whistleblower, wie es in der entsprechenden europarechtlichen Richtlinie heißt, ist eine Person, die Kenntnis von Missständen innerhalb des Unternehmens hat und diese mitteilen möchte.
Wir stellen dafür unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (EU-Whistleblower-Richtlinie/Hinweisgeberschutzgesetz) geschützte Kommunikationskanäle und einen vertraulichen Ansprechpartner bereit. Sie haben dabei alle Möglichkeiten der Kommunikation, von vollständig anonymisierter Informationsweitergabe über das Internet, über gängige Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail bis hin zu einem persönlichen Gespräch bei Bedarf.
Wir arbeiten dabei vertrauensvoll mit einem externen Unternehmen, der SD Worx GmbH, zusammen. Dort ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen sicher und vertraulich behandelt sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet wird. Über dieses Hinweisgeberschutzsystem haben Sie die Möglichkeit, uns als Ihrer/m Arbeitgeber/-in Sachverhalte (z.B. Verstöße, die sich auf den Arbeitgeber oder eine andere Stelle, mit der Sie beruflich in Kontakt sind, beziehen) zur Kenntnis zu bringen, die aus Ihrer Sicht zu beanstanden sind. Zur Verdeutlichung, hier geht es um solche Sachverhalte, die der Gesetzgeber als bußgeld- oder strafbewehrt ansieht. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen und gegebenenfalls nach Lösungsmöglichkeiten der darin geschilderten Anliegen und Problemstellungen suchen.
Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, können sie das unter diesem Link tun.