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Der Weg zum Wohnplatz im Karl-Schütze-Heim

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Das Karl-Schütze-Heim nimmt vorrangig Menschen aus dem Kreis Ostholstein auf. Es ist aber immer wieder möglich, auch Plätze an Menschen aus anderen Kreisen und Städten zu vergeben.

Voraussetzung für die Aufnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren und das Vorliegen einer Leistungsbewilligung durch das zuständige Amt. Für Menschen, die im Kreis Ostholstein wohnen, ist dies der

Fachdienst soziale Hilfen des Kreises Ostholstein
Fachgebiet Eingliederungshilfe
Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Tel. 04521 788-0 (Zentrale)

Sprechen Sie uns gern an

Bei Interesse an einem Wohnplatz im Karl-Schütze-Heim empfehlen wir, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Auch wenn ein Einzug noch nicht kurzfristig gewünscht ist und noch keine Leistungsbewilligung vorliegt, sprechen wir gerne mit Ihnen über Ihre Wünsche und Bedarfe. Wir zeigen Ihnen unser Haus und gehen alle Fragen zu einer Aufnahme mit Ihnen durch. Je nach Verfügbarkeit freier Zimmer ist auch ein Probewohnen möglich.

Bitte senden Sie uns Ihre Daten und Fragen über die Seite „Kontakt – Freie Plätze“ oder wenden Sie sich an die Einrichtungsleitung, Frau Kersting.

Ansprechpartnerin

Einrichtungsleiterin und
Bereichsleiterin Ostholstein

Frau Michaela Kersting

Telefon 04561 – 5156 - 0

E-Mail
ksh[at]hamburger-lebenshilfe-werk[dot]de

Adresse:
Hamburger Lebenshilfe-Werk
Karl-Schütze-Heim
Grömitzer Straße 4
23730 Merkendorf / Schashagen